Internetbetrug – zugeschnitten auf Teenager

Das jeder seine Accounts im Internet schützen sollte und ein sicheres Passwort verwenden muss ist ein altbekanntes Thema. Auch das sich auf Onlinemarktplätzen Betrüger tummeln ist keine neue Erkenntnis. An vielen Stellen ist beschrieben wie diese Betrügereien ablaufen und welcher Schutz geboten ist, um böse Überraschungen zwecks Internetbetrug vorzubeugen.

Jetzt taucht eine neue Masche auf welche besonders fies und ausgeklügelt scheint und direkt auf das Benutzerverhalten der Teenager zugeschnitten ist. Wie Pilze nach einem Landregen tauchen derzeitig dubiose Video- und Streamingportale im Internet auf, welche angeblich ein Streaming von aktuellen Blockbustern und Filmklassikern anbieten. Denn nach der Registrierung, der Eingabe von persönlichen Daten, ist auch schon beim Login für den Benutzer Schluss. Ein Film-Angebot gibt es nicht – die Anmeldung scheint gescheitert. Der Grund ist: Es werden lediglich die Benutzerdaten abgefischt. Gegenleistungen gibt es nicht. Kurz: Internetbetrug!

Dubiose Streaming Portale, bei denen lediglich die Benutzerdaten abgegriffen werden, verbreiten sich derzeitig rasant. Oft existiert nicht einmal ein gültiges SSL-Zertifikat.
Dubiose Streaming Portale, bei denen lediglich die Benutzerdaten abgegriffen werden, verbreiten sich derzeitig rasant. Oft existiert nicht einmal ein gültiges SSL-Zertifikat.

Nach dem vermeintlichen Probezeitraum flattert ein paar Tage später die Rechnung in Höhe des Jahresbeitrages ins Haus. Recherchieren die Teenager nach Erhalt der Zahlungsaufforderung im Internet nach der Rechtslage, ob die Forderung rechtens ist und nutzen dazu die bei den Kids beliebteste Informationsquelle „Instagram“ oder die Streaming-Plattform „YouTube“ ist auch dort schon vorgesorgt das die Betrüger nicht leer ausgehen. Sie werden dort auf jede Menge Videos mit angeblichen Anwälten stoßen, welche erklären, dass die Forderungen berechtigt sind.

Die Recherche von NETPOLTE ergab, dass manche der obskuren Portale sogar auf ein gültiges SSL-Zertifikat verzichten. Solch ein Zertifikat ist seit dem 25. Mai 2018 nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben, der EU-DSGVO, bei Seiten auf denen persönliche Benutzerdaten eingegeben werden der Mindeststandard. Sollten Sie in Zukunft irgendwo im Internet aufgefordert werden Benutzerdaten einzugeben, dann sollten Sie unbedingt auf das grüne, schwarze oder weiße Schloss in der Adresszeile achten! Auch ein Blick ins Impressum ist meistens hilfreich. Bei Postfächern im Ausland und keine Angabe der Telefonnummer sollten die Alarmglocken läuten. In so einen Fall sollte auf eine Anmeldung verzicht werden, denn es erspart eine Menge Ärger.

Ein weiter Artikel und Diskussionen zu dem Thema finden Sie auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Fake-Streamingdienste-bitten-aggressiv-zur-Kasse-4358474.html.